9. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln beim EMTV gültig ab Montag, 29. März 2021

9. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln
beim Eckernförder Männerturnverein von 1864 e.V. für die Nutzung von freigegebenen Außensportanlagen, öffentlichem Raum und Sporthallen vom 26. März 2021
gültig ab 29. März 2021

Grundsätzlich gelten die in der Landesverordnung vom 26. März 2021 genannten Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen fort. Für die Sportausübung gibt es aber Ausnahmen.

Die Änderungen zum 8. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln sind im Text „fett“ gekennzeichnet!

Schwimm- und Spaßbäder bleiben geschlossen. Die zuständigen Gesundheitsämter können die Öffnung von Bädern für Gruppenschwimmkurse für Kinder bis 14 Jahre erlauben. Diese Ankündigung auf der Webseite www.schleswig-holstein.de findet sich allerdings nicht in der neuen Landesverordnung wieder. Hier müssen wir abwarten, wie das Gesundheitsamt RD-Eck und der Betreiber des Meerwasserwellenbades reagieren.

Dieses Konzept gilt ab dem 29. März 2021 bis auf weiteres.

Natürlich kann dieses Konzept nicht alle Eventualitäten abbilden. Es gilt in hoher Eigenverantwortung aller Sportler*innen, sich und andere durch das persönliche Verhalten nicht zu gefährden!

Diese Hygiene-und Verhaltensregeln richten sich auch nach dem vom 03. März 2021 beim Treffen der Ministerpräsident*innen und Kanzlerin vereinbarten Öffnungsschritten. Diese Vereinbarung ist einsehbar unter: https://www.eckernfoerdermtv.info/aktuelle-informationen-zu-den-neuen-oeffnungsschritten-fuer-unseren-sport/ .

Die aktuellen Aushänge der Stadt Eckernförde an den Sporthallen- und Plätzen sind zu beachten!

Grundsätzliche Festlegungen:

Die Sportausübung ist nur zulässig:

  1. allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
  2. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen,
  3. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen / Übungsleitern.
  4. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt die Beschränkung auf allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person für jeden Raum oder innerhalb großer Räume für mindestens 80 Quadratmeter pro Sport treibender Person, sofern die Sporttreibenden grundsätzlich gleichmäßig im Raum verteilt sind.
  5. Für von uns benannte Kaderathleten*innen gelten die Festlegungen dieses Konzeptes nicht. Dort gibt es Sondervereinbarungen.

Festlegungen im Einzelnen:

  1. Sport kann nur mit dem in den grundsätzlichen Festlegungen genannten Personenkreis dieses Konzeptes durchgeführt werden. Der Abstand von 1,50 m auf den Sportplätzen zueinander ist bei der Sportausübung einzuhalten. In den Sporthallen ist für jede Person eine Fläche von mindestens 80 m 2 vorzusehen mit einer gleichmäßigen Verteilung innerhalb der Gesamtfläche der Sporthalle. Das heißt: Pro Person ist eine Fläche von ca. 9×9 m vorzusehen, die bei der Sportausübung regelmäßig nicht verlassen werden darf. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist bei der Sportausübung nicht zu tragen.
  2. Bei typischen Krankheitssymptomen wie Fieber, trockener Husten, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Durchfall,  Atemwegstörungen usw. beim Trainingsteilnehmer oder einer im Haushalt lebenden Person sind diese vom Training ausgeschlossen. In diesen Fällen bitte den Hausarzt konsultieren.
  3. Es sollten möglichst immer die gleichen Gruppenteilnehmer*innen eine Trainingseinheit bilden. Im Falle einer behördlichen Nachverfolgung von Infektionen geraten sonst zu viele Teilnehmer*innen zumindest  unter eine mögliche Verhängung von Quarantänemaßnahmen.
  4. Die Anreise zur Sportstätte erfolgt unter Verzicht auf die Bildung von Fahrgemeinschaften.
  5. Die Nutzung von Aufenthaltsräumen, Umkleidekabinen und  Duschen ist nicht gestattet.
  6. Im öffentlichen Raum, zu dem auch Sammelpunkte gehören, ist der Verzehr alkoholischer Getränken untersagt.
  7. Ein eigenständiges Betreten der Teilnehmer*innen der Sportstätten ist nicht gestattet. Die Übungsleiter*innen legen einen Treffpunkt deutlich vor der Sportstätte fest und die Teilnehmer*innen werden dort in Empfang genommen.
  8. Die Erhebung von Kontaktdaten ist in Teilen zwingend vorgeschrieben. Zum Schutz unserer Mitglieder folgen wir den Empfehlungen unserer Fachverbände und Erheben die Kontaktdaten für jede Vereinssportgruppe. Der Nachverfolgungsnachweis ist bereits ausgefüllt von jeder/m Teilnehmer*innen und Übungsleiter*in zum Treffpunkt mit vollständigen Angaben mitzuführen und wird vom Übungsleiter*in eingesammelt. Der Nachverfolgungsnachweis vom 22. Mai 2020 ist auf der EMTV-Webseite unter https://eckernfoerdermtv.info/wp-content/uploads/2020/08/2020-08-15-Nachverfolgungsnachweis-v04.pdf zu finden. Das Mitführen und Abgeben eines Nachverfolgungsnachweises ist zu jedem Training immer erneut erforderlich.
  9. Für die Zukunft: Wir werden in die digitale Kontaktdatenverfolgung einsteigen, wenn eine behördliche Anbindung möglich und die Datenschutzsicherheit gewährleistet ist. Wir halten aber den Weg der Papierform parallel dazu aufrecht. Es muss sich also niemand Sorgen machen, nur weil vielleicht die Voraussetzungen zur Digitalkontakterfassung, aus welchen Gründen auch immer, nicht vorhanden sind, dass ein Ausschluss vom Vereinssport droht.
  10. Die 10 wichtigsten Hygienetipps sind immer zu beachten. Die Hygienetipps sind auf der EMTV-Webseite unter: https://eckernfoerdermtv.info/wp-content/uploads/2020/05/Plakat-Die-10-wichtigsten-Hygienetipps-2.pdf finden.
  11.  Wir empfehlen dringend das gründliche Reinigen der Hände zu Hause vor und nach dem Training und das Mitführen persönlicher Handdesinfektionsmittel und ein Handtuch durch jede/n Teilnehmer*innen.
  12. Die / Der Übungsleiter*in führt dann die Trainingsgruppe zur Sportstätte.
    1. Bis zum Erreichen der Sportfläche gilt verpflichtend das Tragen eines „Mund-Nase-Schutzes“, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
    2. Es ist den begleitenden Personen grundsätzlich nicht gestattet, die Sportstätten zu betreten.
    3. Ausnahme: Je eine Aufsichtsperson von minderjährigen Sporttreibenden eines Haushalts darf die Außensportanlage betreten. Die Aufsichtspersonen dürfen sich aber nur am Rand der Sportanlage unter Wahrung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote aufhalten. Aufgrund der Personenbeschränkungen in den Sporthallen ist nur das Warten vor der Sporthalle unter gleichen Bedingungen erlaubt.
    4. Die zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes und die Empfehlungen der Fachverbände sind immer zu beachten und unter: https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/ zu finden.
    5. In den Sporthallen ist bei der Sportausübung ausreichend zu lüften (ca. alle 20 min).
    6. Gemeinsam genutzte Trainingsgegenstände sind vor Ende des Trainings zu reinigen und desinfizieren. Das dazu notwendige Flächen-Desinfektionsmittel wird über die Spartenleiter*innen beschafft. Bitte die Gebrauchshinweise bei der Ausbringung des Desinfektionsmittels beachten. Zum Abwischen bitte geeignete Tücher mitbringen, die sich bei mindestens 60 0 Grad waschen lassen.
    7. Die Trainingszeiten sind so zu verkürzen, dass sich an den Treffpunkten kein Begegnungsverkehr einstellt.
    8. Nach Trainingsende sind die Teilnehmer*innen zu einer festzulegenden Uhrzeit zum vereinbarten Treffpunkt zurückzuführen.

Vorgaben zur maximalen Belegungsdichte in den Sporthallen:.

Diese Festlegung gilt ausschließlich bei kontaktfreier Sportausübung und einer gleichmäßigen Verteilung der Sportreibenden auf der gesamten Fläche.

SporthalleSportflächeAnzahl der Sportler*innen bei Gruppen mit Personen über 14. LebensjahrAnzahl der Sportler*innen bei Gruppen mit Personen bis 14. Lebensjahr
Schulzentrum Halle I1.180 m21014
Schulzentrum Halle II980 m21012
Schulzentrum Halle III1.220 m21015
Wulfsteerthalle1.005 m21012
Fritz-Reuter Sporthalle960 m21012
Gudewerdt-Sporthalle961 m21012
Gudewerdt-Turnhalle365 m244
Pestalozzi-Turnhalle242 m233
Gymnastik-Räume Gudewerdt und Pestalozzi Schule108 m211
Willers-Jessen-Turnhalle187 m222
Richard-Vosgerau-Turnhalle316 m233
Sporthalle RBZ Fischerkoppelca . 300 m233

Gültigkeit:

Das 9. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln gilt ab 26. März 2021 bis auf weiteres!

Link zum 9. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln vom 26. März 2021 als PDF-Version: https://eckernfoerdermtv.info/wp-content/uploads/2021/03/2021-03-26-9-EMTV-Konzept-Hygiene-Verhaltensregeln.pdf

Link zum Nachverfolgungsnachweis mit Stand 15. August 2020: https://eckernfoerdermtv.info/wp-content/uploads/2020/08/2020-08-15-Nachverfolgungsnachweis-v04.pdf