Aus der beigefügten Graphik ist ersichtlich, welche Öffnungsschritte unter welchen Inzidenzen für die nächsten Wochen geplant sind.

Nach dieser Übersicht sind wir in Schleswig-Holstein im 3. Öffnungsschritt. Demnach ist kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal 10 Personen beziehungsweise Individualsport mit max. 5 Personen aus zwei Haushalten (bzw. 20 Kinder) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen wieder zulässig. Wir warten jetzt auf die für Samstag, 06. März 2021 angekündigte Landesverordnung Schleswig-Holstein, wo sicher ergänzende Bedingungen für unsere Sportausübung genannt sein werden. Wir bitten also noch um etwas Geduld, damit wir die neue Landesverordnung auswerten können und anschließend unsere Übungsleiter*innen und Helfer*innen einbinden. Da unsere Übungsleiter*innen und Helfer*innen überwiegend Vereinsmitglieder sind, die sich ehrenamtlich mit ihrem Fachwissen und hohem Engagement für uns als Vereinsmitglieder einsetzten, bitten wir schon an dieser Stelle um Verständnis, dass ausschließlich die Spartenleitungen mit ihren Verantwortlichen entscheiden, wann sie wie ein Sportangebot unterbreiten. Wir erwarten natürlich ein eigenverantwortliches, umsichtiges Eigenverhalten aller Vereinsmitglieder. Macht es unseren Verantwortlichen vor Ort so einfach wie möglich.
Euer Vorstand