Weiterhin kein Vereinssport / Geschäftsstelle bleibt für den Publikumsverkehr geschlossen

Mit der neuen Landesverordnung Schleswig Holstein vom 26. Februar 2021, die ab Montag, 01. März 2021 bis Sonntag, 07. März 2021 gilt, ist die Sportausübung  nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt diese Beschränkung für jeden Raum. Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern ist weiterhin untersagt. In Sportanlagen haben Zuschauerinnen und Zuschauer keinen Zutritt.

Diese Kontaktbeschränkungen lassen einen organisierten, sinnvollen Vereinssport nach wie vor nicht zu. Deshalb bleibt die Ausübung unseres Vereinssports weiterhin ausgesetzt.

Das bisherige grundsätzliche Verbot der Nutzung von Sportanlagen ist nach dieser Landesverordnung nicht mehr aufgeführt. ACHTUNG: Die Nutzung der städtischen Sportanlagen ist durch die Stadt Eckernförde im Moment noch verboten! Wir empfehlen dringend, vor der privaten Nutzung dieser Anlagen die Aufhebung des Nutzungsverbotes durch die Stadt Eckernförde abzuwarten.

Für die von uns benannten Kadersportler*innen, für die eine Ausnahmeregelung für ihre Sportausübung vorliegt vom für den Sport zuständigen Ministerium Schleswig Holstein, der Kreisgesundheitsbehörde Rendsburg-Eckernförde und der Stadt Eckernförde bei Einhaltung gesonderter Hygienekonzepte, gilt diese fort.

Die Geschäftsstelle bleibt weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Unsere Mitarbeiterinnen arbeiten überwiegend von zu Hause aus. Wir sind aber per Post, per Email und auch für telefonisch vorab zu vereinbarende Termine erreichbar.